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   RFH, 11.06.1940 - I 207/40   

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https://dejure.org/1940,211
RFH, 11.06.1940 - I 207/40 (https://dejure.org/1940,211)
RFH, Entscheidung vom 11.06.1940 - I 207/40 (https://dejure.org/1940,211)
RFH, Entscheidung vom 11. Juni 1940 - I 207/40 (https://dejure.org/1940,211)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 26.04.1960 - I 177/58 U

    Dauerschuldcharakter von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen in der

    Er hat sich aber in der Entscheidung I 207/40 vom 11. Juni 1940, RStBl 1940 S. 826, und in dem Gutachten I D 1/43 mit den verzinslich angesammelten Guthaben der Versicherungsnehmer befaßt, also mit Beträgen, die aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen und den einzelnen Versicherungsnehmern auf besonderen Konten gutgeschrieben sind.

    Es besteht keine Veranlassung, von der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs in der Entscheidung I 207/40 und dem Gutachten I D 1/43 abzuweichen.

  • FG Hamburg, 11.06.1996 - II 70/94

    Streit um die Bewertung verzinslicher Vorauszahlungen für

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  • FG Hamburg, 31.10.1997 - II 89/95

    Streit um die Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen und Dauerschulden bei der

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  • BFH, 28.07.1976 - I R 12/75

    Nach der Zinsstaffelmethode errechnete Zinsen bei Kontokorrentkrediten als

    Für die Dauerschuldzinsen ergibt sich schon aus dem Prinzip der Wiederhinzurechnung der bei der Gewinnermittlung abgesetzten Zinsen, daß es grundsätzlich auf die tatsächlich gezahlten oder passivierten Zinsen ankommt (BFH-Urteil vom 28. Januar 1970 I R 12/68, BFHE 98, 186, BStBl II 1970, 336; Urteil des RFH vom 11. Juni 1940 I 207/40, RStBl 1940, 826; Lenski-Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, § 8 Ziff. 1 Anm. 34; Müthling, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, § 12 Anm. 9).
  • BFH, 04.04.1963 - I 3/62 U

    Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung als

    Das Finanzgericht ist von dem Urteil des Bundesfinanzhofs I 177/58 U vom 26. April 1960 (BStBl 1960 III S. 311, Slg. Bd. 71 S. 168) ausgegangen, das an die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (Urteil I 207/40 vom 11. Juni 1940, RStBl 1940 S. 826, Slg. Bd. 48 S. 328, und Gutachten I D 1/43 vom 26. November 1943, RStBl 1944 S. 171, Slg. Bd. 54 S. 29) angeknüpft hat.
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